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OPTIONSSCHEINE

Diese Abhandlung soll Ihnen eine schnelle und kompakte Erklärung über das Optionsscheingeschäft liefern.

Optionsscheine räumen das Recht ein, bestimmte Spekulationsmedien (z.B. Aktien, Devisen, Finanztitel und Edelmetalle) bis zu einem bestimmten Termin zu einem bestimmten festgelegten Kurs zu kaufen bzw. zu verkaufen. Optionsgeschäfte sind Termingeschäfte und gleichzeitig Differenzgeschäfte. Die Differenz zwischen den Optionskosten und dem Erlös ist der Spekulationsgewinn.
Optionsscheine sind "heiße" Spekulationen. Der Anleger kann sich dabei mit geringem Einsatz in hohe Gewinnchancen einkaufen, denen aber ebenso hohe Risiken gegenüberstehen.
Man unterscheidet zwischen Kaufoptionen (call) und Verkaufsoptionen (put). Beim Kauf einer Aktienkaufoption (call) erwirbt der Anleger das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem ganz bestimmten Termin und einem festgelegten Kurs zu beziehen. Der Anleger rechnet also mit steigenden Aktienkursen.
 

Beispiel:
Der Börsenkurs der x-Aktie lag Anfang 2003 bei 30 EURO. Der Anleger A rechnet mit einem weiteren ansteigen des Börsenkurses für dieses Papier. Um nicht 3.000 EURO für 100 x-Aktien zahlen zu müssen, erwirbt er eine Kaufoption für x-Aktien. Darin ist festgelegt, dass er berechtigt ist, bis spätestens 15.10.2003 100 x-Aktien zum festen Preis von 40 EURO zu erwerben, unabhängig vom tatsächlichen Börsenkurs.
Für die Kaufoption (call) der x-Aktie zahlt er am 15.01.2003 3 EURO pro Aktie also 300 EURO bei 100 Stück. Gegenüber einem direkten Kauf der x-Aktien spart er insoweit 2.700 EURO ein. Steigt die x-Aktie bis zum 15.03.2003 auf 40 EURO, wird A die Kaufoption (call) vor dem Verfall der Kaufoption verkaufen (Position glattstellen).

Sein Gewinn errechnet sich wie folgt:
Optionskosten: (100x3)           300 EURO
Verkaufserlös: (100x10)         1000 EURO
Gewinn:                               700 EURO
 
Beim Kauf einer Verkaufsoption (put) erwirbt der Anleger umgekehrt das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien zu einem bestimmten Termin und einem festgelegten Kurs zu verkaufen. Anders als der Käufer einer Kaufoption (call) rechnet der Käufer einer Verkaufsoption (put) mit fallenden Kursen.



Beispiel:
Für eine Verkaufsoption (put) über 100 x-Aktien muss der Anleger A Anfang 2003 2 EURO je Aktie zahlen. Damit erwirbt er das Recht, bis zum 15.10.2003 100 x-Aktien zum Festpreis von 20 EURO zu verkaufen. Fällt der Kurs der x-Aktie bis zum 15.09.2003 z.B. auf 15 EURO, kann A die Verkaufsoption verkaufen (Position glattstellen)

Sein Gewinn errechnet sich wie folgt:
Optionskosten: (100x2)     200 EURO
Verkaufserlös: (100x5)      500 EURO
Gewinn:                         300 EURO

Weitere Optionstypen:

Binäre Optionen 

Anmerkung: In den Beispielen wurden keine Transaktionsgebühren von Banken berücksichtigt.
Was für die Aktien gilt, ist in gleicher Weise auf jedes andere Optionsmedium zu übertragen.
 
Was sollte man sonst noch beachten?
Jeder Anleger der sich mit Optionen befassen will, sollte jedoch diese schwierige Materie mit den verschiedenen Möglichkeiten zunächst durchdenken. Außerdem sollte er sich bei einem in Optionen erfahrenen Anlageberater informieren. Dieser wird Ihm sagen können, welche Optionspreise bei welchen Basispreisen realistisch sind und welche nicht. Im allgemeinen wird der Optionspreis um so höher sein, je weiter die Fälligkeit der Option in der Zukunft liegt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der vereinbarte Basispreis um eine eventuelle Dividendenausschüttung (Bruttoausschüttung) während der Laufzeit der Option vermindert.